John Hendrik Weitzmann: Rechtewahrnehmung muss flexibler werden

John Hendrik Weitzmann während der Konferenz netz:regeln 2011 - Offenheit als Prinzip
Bild: Böllstiftung Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0 Original: flickr.

19. September 2011
David Pachali
John Hendrik Weitzmann, Projektleiter Recht bei Creative Commons Deutschland, erläutert im Interview die Hintergründe des Streits zwischen der GEMA und YouTube. Eine Verhandlungslösung ist für ihn nur eine Zeitfrage, doch sie könnte auch die Frage aufwerfen, ob Nachjustierungen beim Wahrnehmungsrecht – den Regelungen zu Verwertungsgesellschaften – notwendig werden. Exklusivlösungen für die Rechtewahrnehmung – nach GEMA-Vorbild – sieht Weitzmann als nicht mehr zeitgemäß an. Im Zeitalter analoger, großer Sendeanstalten waren sie sinnvoll, sagt er, doch angesichts der Vielfalt digitaler Distributionswege seien sie nicht mehr flexibel genug.

Offene Lizenzmodelle würden mehr Flexibilität bieten – doch sie sollten Verwertungsgesellschaften nicht ersetzen. CC-Lizenzen sieht Weitzmann als Werkzeug innerhalb eines bestimmten Rechtsmodells. Ein alternatives Modell für die Rechtewahrnehmung könnte die in Gründung befindliche Verwertungsgesellschaft für Creative-Commons-Schaffende sein: Sie soll, so die Idee, die Vorteile kollektiver Handlungsmacht mit flexiblen Nutzungsrechten verbinden.

Dieses Interview wurde im Vorfeld der Konferenz netz:regeln 2011 - Offenheit als Prinzip geführt.

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